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Direkt an der Landesgrenze von Hessen zu Niedersachsen verläuft die Oberweser zwischen Wahmbeck und Bad Karlshafen. Fishing Tackle Max-Repräsentant Dieter Schröder stellt Ihnen den fischreichen Flussabschnitt vor.

Die Oberweser stellt zwischen Wahmbeck und Bad Karlshafen die Landesgrenze zwischen Niedersachsen auf der rechten Flussseite und Hessen auf der linken Seite dar. Sie ist hier im Schnitt zwischen 60 und 8 Meter breit und ein bis zwei Meter tief. Bewirtschaftet wird der gesamte Bereich von der Fischereigenossenschaft Münden.

Die Strecke ist sehr abwechslungsreich. Man findet sowohl schnelle Fließbereiche, in denen Barben, Rapfen und Döbel ihre Standplätze haben. Zudem gibt es aber auch reichlich Buhnen mit ruhigerem Wasser.

In der gesamten Strecke lassen sich im Sommer dicke Aale an den Haken bringen, beste Köder dafür sind fette Tauwürmer aus dem Hause FTM. Stippangler fangen neben den bereits genannten Arten vielfach große Rotaugen, Haseln, Nasen, Alande, Lauben und Rotfedern. Sehr vereinzelt kommen auch Karpfen und Schleien vor. Recht häufig wurden in den letzten Wochen auch große Regenbogenforellen überlistet.

Hauptraubfische sind Barsch und Hecht, es rauben aber auch Welse über einen Meter und Zander hier in der Weser.

Erlaubnisscheine: Friedfisch: 3 Tage 11 Euro, 30 Tage 20 Euro, Winterschein vom 1. Nov. – 31. März 25 Euro, Jahresschein vom 1. April – 31. März 31 Euro. „Mit Hechtfang“: 3 Tage 25 Euro, Jahresschein 1. April bis 31. März 50 Euro.

Angelzubehör M. Hawranek (FTM-Händler, n. tel. Vereinbarung), Vor den Weingärten 43, 37194 Bodenfelde -Wahmbeck, Tel.: 05572/9481118 oder Tourist Information, Weserstraße 19, 34385 Bad Karlshafen, Tel.: 05672/9226140, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Internet: www.bad-karlshafen.de.

Bestimmungen: Friedfischschein: 1 Rute, keine Raubfischköder. Raubfisch- und Gesamtschein: 2 Ruten, wobei beide Ruten auf Raubfisch auslegt werden können. Bootsangeln ist untersagt, Nachtangeln ist gestattet. Zum Anfüttern beim Feedern oder Stippen ist die Futtermenge auf 500 Gramm Trockenfutter begrenzt.

Fangbegrenzungen: Pro Tag 2 Hechte, 2 Zander, 3 Regenbogen- bzw. Bachforellen, 5 kg sonstige Fischarten.

Schonzeiten/Mindestmaße (auszugsweise): Aal 1.10. – 1.3. / 50 cm, Bachforelle 15.10. – 31.3. / 25 cm Hecht und Zander 1.2. – 31.3. / 50 cm, Karpfen (Wildform) 15.3. – 31.5. / 45 cm, Schleie 1.5. – 30.6. / 25 cm, für alle anderen Arten gelten die jeweiligen Landesgesetze von Hessen bzw. Niedersachsen.

Unterkünfte: Tourist Information, Weserstraße 19, 34385 Bad Karlshafen, Tel.: 05672/9226140, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Internet: : www.bad-karlshafen-tourismus.de.

 

Dieter Schröder